Mögliche Lockerung der sog. KIM-Verordnung ab dem 1. 4. 2023

Als Dienstleister am Immobiliensektor sehen wir es auch als unsere Aufgabe, über die aktuellen Entwicklungen bezüglich der Vergaberichtlinien von Immobilien-Krediten zu informieren.
Im Vorjahr schlug die neue Verordnung bzw. die darin enthaltenen Regeln hohe Wellen und vielen potentiellen Käufern wurde schlagartig der Zugang zu ihrer Immobilienfinanzierung verwehrt.
Mag diese sog. KIM-Verordnung in einigen Punkten durchaus sinnvoll sein, wird nun bei zumindest einer Maßnahme zurückgerudert.

Ab 1. April sollen Zwischenfinanzierungen von der Anwendung der KIM-Verordnung ausgenommen werden. Sprich, wer bereits eine Immobilie hat aber eine andere kaufen will, wird wieder leichter einen Kredit bekommen.

Lesen Sie die ausführliche Stellungnahme zum Thema unter dem nachfolgendem Link: http://www.derstandard.at/story/2000143482711/immo-kreditvergabe-lockerung-moeglich

Aktuelle Angebote

Kauf

Objekt 806

31.31m²
31.31m²
1 Zimmer
2. Etage / Lift
Miete/Pacht

Objekt 809

74m²
78.5m²
3 Zimmer