WIDMUNG
Das Baugrundstück befindet sich in der Widmung „gemischtes Baugebiet (M)“ gemäß dem OÖ. Raumordnungsgesetz 1994 § 22 Abs. 5. Es sind folgende Nutzungen vorgesehen:
* Klein- und Mittelbetriebe, die die Umgebung nicht wesentlich stören.
* Lagerhallen sowie nicht wesentlich störende Lagerplätze.
* Bauwerke und Anlagen, die auch in Wohngebieten zulässig sind, sowie Büro- und Verwaltungsgebäude.
MÖGLICHE BETRIEBE
Klein- und Mittelbetriebe gemäß der OÖ. Betriebstypenverordnung. Handelsbetriebe können auf einer Fläche von maximal 300 m² errichtet werden. Diese Fläche umfasst sowohl geschlossene Räumlichkeiten als auch Verkaufsflächen im Freien.
BESONDERE HINWEISE
* Der südöstliche Zipfel des Grundstücks liegt im allfälligen Beschränkungsbereich der Funk- oder Sendestation des ORF.
* Der östliche Bereich ist als Hinweisbereich für erhöhten Oberflächenabfluss ausgewiesen.
* Das Grundstück liegt überwiegend in der Gelben Gefahrenzone der Wildbach- und Lawinenverbauung.
ZUFAHRT
Die Zufahrt zum Grundstück ist über die Landesstraße möglich. Die Zustimmung der Landesstraßenverwaltung (Straßenmeisterei Bad Ischl) ist hierfür erforderlich.
Für weitere Auskünfte oder Beratungsgespräche stehe ich, Alfred Mair, Ihnen gerne zur Verfügung – nehmen Sie einfach Kontakt auf.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.